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Partner

Partner-Vertrag

Fassung 2026-10. Abgeschlossen wird er im Partner-Dashboard mit einem Klick.

1. Gegenstand

Der Partner („Partner“) empfiehlt den Ankauf-Service von Klaic Media („wir“) über einen eigenen Link, QR-Code oder Werbemittel. Der Partner verkauft nicht in unserem Namen und schließt keine Verträge für uns ab.

2. Provision

Für jeden über den Partner zugeordneten Ankauf, den wir ausgezahlt haben, erhält der Partner die im Partner-Dashboard genannte Provision. Stornierte, abgelehnte oder zurückgeschickte Ankäufe lösen keine Provision aus. Eine Zuordnung gilt 30 Tage ab dem Aufruf des Partner-Links. Für Verkäufe des Partners selbst gibt es keine Provision.

3. Stufen

Erreicht der Partner im Kalenderjahr die im Partner-Dashboard genannte Zahl an Vermittlungen, erhöht sich der Prozentsatz für die weiteren Vermittlungen dieses Jahres um den dort genannten Aufschlag. Wir können Stufen mit Wirkung für künftige Vermittlungen ändern.

4. Abrechnung per Gutschrift

Wir rechnen fällige Provisionen per Gutschrift ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), der Partner ist mit diesem Verfahren einverstanden. Ist der Partner Kleinunternehmer, weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Der Partner teilt Änderungen seiner Steuer- und Bankdaten unverzüglich mit. Einwände gegen eine Gutschrift bitte innerhalb von 4 Wochen.

5. Werbung

Der Partner wirbt nur mit den bereitgestellten Werbemitteln oder mit eigenen, wahren Aussagen. Keine Preisversprechen, die über die auf unserer Website angezeigten Preise hinausgehen, keine Werbung per E-Mail, SMS oder Messenger ohne Einwilligung der Empfänger und keine Nutzung unserer Marke in bezahlten Suchanzeigen.

6. Daten

Der Partner erhält keine Daten der vermittelten Kunden, nur Gerät, Datum, Stand und Provision. Wir verarbeiten die Daten des Partners zur Durchführung dieses Vertrags.

7. Laufzeit

Der Vertrag läuft unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform gekündigt werden. Bis zum Ende zugeordnete Ankäufe werden noch abgerechnet. Bei Verstößen gegen Nr. 5 können wir sofort kündigen und Provisionen für betroffene Vermittlungen einbehalten.

8. Schluss

Es gilt deutsches Recht. Änderungen kündigen wir mindestens 4 Wochen vorher an; der Partner kann bis dahin kündigen.