Vorbereitung
Handy, Laptop oder Konsole verkaufen: Muss ich das versteuern?
Aktualisiert am · 2 Min. Lesezeit
Kurz gesagt: Wenn du dein eigenes, privat genutztes Gerät verkaufst, zahlst du darauf keine Steuern und musst den Verkauf auch nicht in der Steuererklärung angeben. Ausnahmen gibt es nur, wenn du regelmäßig mit Geräten handelst oder das Gerät zu deinem Betrieb gehört.
Privatverkauf: steuerfrei
Handys, Tablets, Laptops, Konsolen und ähnliche Geräte sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Ihr Verkauf ist ausdrücklich kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Das gilt unabhängig davon, wie lange du das Gerät hattest und wie hoch der Verkaufspreis ist. Meist bekommst du ohnehin weniger, als du beim Kauf bezahlt hast.
Wann es gewerblich wird
Steuerpflichtig wird es, wenn du nicht nur deine eigenen Geräte loswirst, sondern Geräte kaufst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen. Dann handelst du gewerblich: Gewerbe anmelden, Gewinn versteuern, je nach Umsatz auch Umsatzsteuer. Typische Anzeichen dafür:
- Du kaufst gezielt Geräte an, um sie weiterzuverkaufen.
- Du verkaufst über längere Zeit regelmäßig mehrere Geräte desselben Typs.
- Du richtest Geräte für den Verkauf her oder reparierst sie dafür.
Wer einmal aufräumt und die Geräte der ganzen Familie verkauft, handelt dagegen nicht gewerblich, auch wenn es mehrere Geräte auf einmal sind.
Geräte aus deiner Firma
Gehört das Gerät zu deinem Unternehmen oder deiner Selbstständigkeit, ist der Erlös eine Betriebseinnahme. Gib in diesem Fall beim Verkauf deine Firma an. Wir erstellen dir eine Gutschrift für deine Buchhaltung, bei Regelbesteuerung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Und die Meldung ans Finanzamt?
Marktplätze wie eBay oder Kleinanzeigen melden Verkäufer ans Bundeszentralamt für Steuern, wenn sie im Jahr mindestens 30 Verkäufe oder mindestens 2.000 € Umsatz haben (Plattformen-Steuertransparenzgesetz). Eine Meldung heißt aber nicht, dass Steuern anfallen: Für private Gebrauchsgegenstände bleibt es steuerfrei. Bei AnkaufX verkaufst du übrigens nicht an Dritte über einen Marktplatz, sondern direkt an uns.
Dieser Artikel erklärt die allgemeine Rechtslage in Deutschland und ersetzt keine Steuerberatung. Bist du unsicher, ob dein Fall gewerblich ist, frag deinen Steuerberater oder das Finanzamt.
Häufige Fragen
Muss ich den Verkauf meines Handys in der Steuererklärung angeben?
Nein. Der Verkauf eines privat genutzten Handys, Laptops oder einer Konsole ist steuerfrei und gehört nicht in die Steuererklärung.
Gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr auch für Handys?
Nein. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind von den privaten Veräußerungsgeschäften ausgenommen. Auch ein Verkauf kurz nach dem Kauf ist steuerfrei.
Ich verkaufe Geräte der ganzen Familie auf einmal. Ist das gewerblich?
Nein. Gewerblich wird es erst, wenn du Geräte gezielt ankaufst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, und das regelmäßig tust.